§ 1 |
Die Wissenschaftlichen Tagungen der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie (ÖGP) dienen
dem kommunikativen Austausch über die psychologische Forschung in Österreich. Sie wurden
1994 mit der Tagung in St. Georgen am Längsee begründet. In der Folge hat sich ein biennaler
Rhythmus etabliert, wobei die Tagungsorganisation in zwangloser Rotation an lokale VertreterInnen
der österreichischen Universitätsinstitute für Psychologie vergeben wird. Die im Tagungsrahmen
stattfindende Mitgliederversammlung bestimmt auf Vorschlag des Vorstandes und durch
einfachen Beschluss Ort und OrganisatorIn der jeweiligen Folgetagung. |
§ 2 |
Der/die TagungsorganisatorIn soll nach Möglichkeit zugleich Mitglied des neuen Vorstandes sein
(d.h., für eines der Vorstandsämter kandidieren; der Wahlvorgang erfolgt gemäß Statut). |
§ 3 |
Als Veranstaltungszeitraum haben sich etabliert: Anfang Dezember, Ende Februar oder die Tage
um den 1. Mai. Die Auswahl obliegt dem/der OrganisatorIn, wobei auf die Vermeidung von Kollisionen
mit anderen größeren Fachtagungen und auf die Vereinbarkeit mit dem Semesterbetrieb
Bedacht zu nehmen ist. |
§ 4 |
Aus der wachsenden Größe der Veranstaltung ergibt sich eine empfohlene Tagungsdauer von
drei vollen Tagen (Stand 2005). Im Sinne des Tagungsziels soll die Zahl an Parallelveranstaltungen
überschaubar gehalten werden. |
§ 5 |
Zugunsten eines breiten TeilnehmerInnen- und Beitragsspektrums wird weiters empfohlen, die
Zahl der Erstautorschaften – unabhängig vom Beitragsformat – auf zwei pro Person zu limitieren
(Stand 2005). Mitautorschaften sind von dieser Einschränkung nicht tangiert.
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§ 6 |
Im Interesse der TeilnehmerInnen und der Tagungsaktualität ist eine übermäßige Vorverlegung
der Deadline für die Beitragseinreichung zu vermeiden (max. 6 Monate vor Tagungsbeginn). Zusätzlich
sind last-minute-Formate erwägenswert. |
§ 7 |
Für die Entscheidungen über die Annahme und Präsentationsform wissenschaftlicher Beiträge ist
ein überregionales Programmkomitee einzurichten, dem nach Möglichkeit Mitglieder aller österreichischen
Psychologie-Standorte angehören sollen. Die Begutachtung der Beiträge kann auf
elektronischem Wege (ohne Komitee-Sitzungen) erfolgen. |
§ 8 |
In bewährter Praxis sind die seit der letzten Tagung an österreichischen Universitäten neuberufenen
ProfessorInnen für Psychologie zu Hauptvorträgen (Keynotes) einzuladen, um einen Überblick
über ihre Forschungsgebiete zu geben. (1) |
§ 9 |
Um einer Fragmentierung der Tagung durch Einzelbeiträge vorzubeugen, soll die Einreichung
strukturierter Symposia gefördert werden. Diese sollen sich nicht nur aus Angehörigen eines einzigen
Standorts zusammensetzen, sondern mindestens einen auswärtigen (gerne auch ausländischen)
Beitrag inkludieren. |
§ 10 |
Im Einklang mit den Zielen der Gesellschaft und ihrer Tagungen ist die Einrichtung kommunikationsfördernder
Formate – z. B. Podiumsdiskussionen zu wissenschaftlichen, aber auch zu aktuellen
forschungs- und universitätspolitischen Fragen – ausdrücklich erwünscht. |
§ 11 |
Traditionell und auf Gegenseitigkeit wird Mitgliedern von Schwesterorganisationen und einschlägigen
Berufsverbänden (namentlich DGPs, SGP, BÖP und GkPP) die gleiche vergünstigte Tagungsgebühr
eingeräumt wie Mitgliedern der ÖGP. Für Studierende ist ein Sondertarif etwa in der
Höhe der Hälfte der Tagungsgebühr für Mitglieder vorgesehen. |
§ 12 |
Erklärtes Ziel der ÖGP-Tagungen war von Gründung an die Förderung von JungwissenschaftlerInnen
(Studierende bis Postdocs). Alle diesbezüglichen Fördermaßnahmen (hochwertige Postersessions
ohne konkurrierende Parallelveranstaltungen, ermäßigte Teilnahmegebühr, Einrichtung
von Förderprogrammen, Vergabe von Vortrags- und Posterpreisen, Ermunterung zur aktiven oder
passiven Teilnahme etc.) sind besonders zu begrüßen. |
§ 13 |
In der Tradition früherer Tagungen wird den OrganisatorInnen die Herausgabe eines (wahlweise
deutsch-, englisch- oder zweisprachigen) Proceeding-Bandes nahegelegt. Die dafür eingereichten
schriftlichen Beiträge sind einem konstruktiven Review-Prozess durch das Programmkomitee
zu unterziehen (auf elektronischem Wege möglich). |
§ 14 |
Die ÖGP übernimmt im Zusammenhang mit den Tagungen weder Kosten noch Ausfallshaftungen.
(Eine Ausnahme hiervon können besondere Fördermaßnahmen für JungwissenschaftlerInnen
bilden, für die der Vorstand geeignete Finanzierungsbeschlüsse fassen kann.) Nach Maßgabe
der Liquidität der Gesellschaft ist jedoch die Vergabe eines zinslosen Darlehens an die Kongressorganisation
möglich, das spätestens mit Tagungsende vollständig zu tilgen ist. Die persönliche
Haftung hierfür trägt der/die TagungsorganisatorIn. |
Für den Vorstand: Univ.-Prof. Dr. Oliver Vitouch |
(1) Dies bezieht sich auf Berufungen nach § 98 UG02 (unbeschadet einer eventuellen Befristung), nicht aber solche nach § 99
(abgekürztes Berufungsverfahren mit max. 2jähriger Befristung ohne Verlängerungsmöglichkeit; Stand 2005).
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