Das Tagungs-Logo symbolisiert zugleich den Buchstaben Psi und die Lage der Universität Klagenfurt am Wörthersee (mit der Einmündung des im 16. Jhdt. angelegten Lendkanals)

Basisreglement für Wissenschaftliche Tagungen der ÖGP


(gem. Vorstandsbeschluss vom 23.05.2005)

§ 1 Die Wissenschaftlichen Tagungen der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie (ÖGP) dienen dem kommunikativen Austausch über die psychologische Forschung in Österreich. Sie wurden 1994 mit der Tagung in St. Georgen am Längsee begründet. In der Folge hat sich ein biennaler Rhythmus etabliert, wobei die Tagungsorganisation in zwangloser Rotation an lokale VertreterInnen der österreichischen Universitätsinstitute für Psychologie vergeben wird. Die im Tagungsrahmen stattfindende Mitgliederversammlung bestimmt auf Vorschlag des Vorstandes und durch einfachen Beschluss Ort und OrganisatorIn der jeweiligen Folgetagung.
§ 2 Der/die TagungsorganisatorIn soll nach Möglichkeit zugleich Mitglied des neuen Vorstandes sein (d.h., für eines der Vorstandsämter kandidieren; der Wahlvorgang erfolgt gemäß Statut).
§ 3 Als Veranstaltungszeitraum haben sich etabliert: Anfang Dezember, Ende Februar oder die Tage um den 1. Mai. Die Auswahl obliegt dem/der OrganisatorIn, wobei auf die Vermeidung von Kollisionen mit anderen größeren Fachtagungen und auf die Vereinbarkeit mit dem Semesterbetrieb Bedacht zu nehmen ist.
§ 4 Aus der wachsenden Größe der Veranstaltung ergibt sich eine empfohlene Tagungsdauer von drei vollen Tagen (Stand 2005). Im Sinne des Tagungsziels soll die Zahl an Parallelveranstaltungen überschaubar gehalten werden.
§ 5 Zugunsten eines breiten TeilnehmerInnen- und Beitragsspektrums wird weiters empfohlen, die Zahl der Erstautorschaften – unabhängig vom Beitragsformat – auf zwei pro Person zu limitieren (Stand 2005). Mitautorschaften sind von dieser Einschränkung nicht tangiert.
§ 6 Im Interesse der TeilnehmerInnen und der Tagungsaktualität ist eine übermäßige Vorverlegung der Deadline für die Beitragseinreichung zu vermeiden (max. 6 Monate vor Tagungsbeginn). Zusätzlich sind last-minute-Formate erwägenswert.
§ 7 Für die Entscheidungen über die Annahme und Präsentationsform wissenschaftlicher Beiträge ist ein überregionales Programmkomitee einzurichten, dem nach Möglichkeit Mitglieder aller österreichischen Psychologie-Standorte angehören sollen. Die Begutachtung der Beiträge kann auf elektronischem Wege (ohne Komitee-Sitzungen) erfolgen.
§ 8 In bewährter Praxis sind die seit der letzten Tagung an österreichischen Universitäten neuberufenen ProfessorInnen für Psychologie zu Hauptvorträgen (Keynotes) einzuladen, um einen Überblick über ihre Forschungsgebiete zu geben. (1)
§ 9 Um einer Fragmentierung der Tagung durch Einzelbeiträge vorzubeugen, soll die Einreichung strukturierter Symposia gefördert werden. Diese sollen sich nicht nur aus Angehörigen eines einzigen Standorts zusammensetzen, sondern mindestens einen auswärtigen (gerne auch ausländischen) Beitrag inkludieren.
§ 10 Im Einklang mit den Zielen der Gesellschaft und ihrer Tagungen ist die Einrichtung kommunikationsfördernder Formate – z. B. Podiumsdiskussionen zu wissenschaftlichen, aber auch zu aktuellen forschungs- und universitätspolitischen Fragen – ausdrücklich erwünscht.
§ 11 Traditionell und auf Gegenseitigkeit wird Mitgliedern von Schwesterorganisationen und einschlägigen Berufsverbänden (namentlich DGPs, SGP, BÖP und GkPP) die gleiche vergünstigte Tagungsgebühr eingeräumt wie Mitgliedern der ÖGP. Für Studierende ist ein Sondertarif etwa in der Höhe der Hälfte der Tagungsgebühr für Mitglieder vorgesehen.
§ 12 Erklärtes Ziel der ÖGP-Tagungen war von Gründung an die Förderung von JungwissenschaftlerInnen (Studierende bis Postdocs). Alle diesbezüglichen Fördermaßnahmen (hochwertige Postersessions ohne konkurrierende Parallelveranstaltungen, ermäßigte Teilnahmegebühr, Einrichtung von Förderprogrammen, Vergabe von Vortrags- und Posterpreisen, Ermunterung zur aktiven oder passiven Teilnahme etc.) sind besonders zu begrüßen.
§ 13 In der Tradition früherer Tagungen wird den OrganisatorInnen die Herausgabe eines (wahlweise deutsch-, englisch- oder zweisprachigen) Proceeding-Bandes nahegelegt. Die dafür eingereichten schriftlichen Beiträge sind einem konstruktiven Review-Prozess durch das Programmkomitee zu unterziehen (auf elektronischem Wege möglich).
§ 14 Die ÖGP übernimmt im Zusammenhang mit den Tagungen weder Kosten noch Ausfallshaftungen. (Eine Ausnahme hiervon können besondere Fördermaßnahmen für JungwissenschaftlerInnen bilden, für die der Vorstand geeignete Finanzierungsbeschlüsse fassen kann.) Nach Maßgabe der Liquidität der Gesellschaft ist jedoch die Vergabe eines zinslosen Darlehens an die Kongressorganisation möglich, das spätestens mit Tagungsende vollständig zu tilgen ist. Die persönliche Haftung hierfür trägt der/die TagungsorganisatorIn.
Für den Vorstand: Univ.-Prof. Dr. Oliver Vitouch
(1) Dies bezieht sich auf Berufungen nach § 98 UG02 (unbeschadet einer eventuellen Befristung), nicht aber solche nach § 99 (abgekürztes Berufungsverfahren mit max. 2jähriger Befristung ohne Verlängerungsmöglichkeit; Stand 2005).

    20.04.2024 15:07:23 best viewed with Opera         ra pinxit